Mittwoch, 27. Juni 2012

Korruption oder nicht?

Ich sags offen: Ich mag es, wenn ein Arzt neutral ist.

Mir ist wichtig, dass er mich sieht, als menschliches Wesen, als Ganzes. Ich will ihm vertrauen können. Mir ist es wichtig, dass ein Arzt objektiv bleibt, unbeeinflusst empfiehlt und sorgfältig abwägt.

Täte er das nicht, wäre er kein guter Arzt. Für mich. Die neuesten Medienberichte über das BGH Urteil über die Korruption schüren die Zweifel von vielen. Das habe ich in den letzten Wochen erlebt. Bei vielen Patienten herrscht Skepsis und die Frage "Ist mein Arzt vertrauenswürdig oder fremdgesteuert, was meine Therapievorschläge betrifft?"Wäre mein Arzt also nicht neutral, sondern würde mir das verschreiben, das ihm am meisten nutzt, wäre ich quasi die mit der Arschkarte. Würde er nicht abwägen, was wirklich gut wäre und nicht mich als ganze Person mit größeren und kleineren Zusatzzipperlein betrachten, sondern nur das nehmen, was ihm Vorteile verschafft, wäre das verdammt egoistisch. Und ich dürfte diesen Egoismus ausbaden.

Darf das sein? Ich glaube nicht.

Zwischen mir und meinem Arzt muss Vertrauen herrschen können. Unbeeinflusstes Vertrauen. Ich will mich auf meinen Arzt verlassen. Seine Empfehlungen müssen so neutral sein, dass ich mich ordentlich entscheiden kann. Wenn zwischen der Empfehlung und meiner Entscheidung ein Goodie steht, das vonseiten Dritter eingeschleust wird, um vielleicht einen Bonus in Sachen Empfehlung zu erhalten, dann läuft etwas falsch.

Das BGH entschied: Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen, weil sie keine Amtsperson oder Beauftragter einer Krankenkasse sind.

Herzlichen Dank. Ich will wahrlich nicht alle Pharmas und Ärzte über einen Kamm scheren und der Korruption oder der Bestechlichkeit bezichtigen. Wahrlich nicht. Aber wurde bei dieser Entscheidung an uns Patienten gedacht? Wir, die wir am Ende der Entscheidung oder Empfehlung stehen und das Desaster ausbaden müssen, wenn ein Produkt falsch oder aufgrund von einem von netter Geschenklichkeit vernebelten Hirn verordnet wurde? Soll schon passiert sein. Liest man in den Medien.

Sollte ein Produkt nicht rein über die Eigenschaften und Ergebnisse in der Therapie überzeugen? Ist dieser Denkansatz gar falsch? Ist es moralisch überhaupt vertretbar, so zu handeln? Wie war das mit Interessenkonflikten? Wie groß ist die Gefahr für jemanden, dem man ein dickes Würstl unter die Nase hält, nicht zu zubeißen und zu genießen, sich zugunsten des Würstls zu entscheiden, während ein anderer vielleicht unter diesem einen Biß zu leiden hat?

Klar ist, es ist eine Regelung nötig. Klar will jeder sein Stück vom Kuchen. Das verstehe ich. Pharmakonzerne wollen ihre Produkte an den Patienten bringen. Ärzte möchten einerseits gute Therapien, gut gehende Praxen, glückliche Patienten und Patienten wiederum wollen nur eins: Gute Therapiemöglichkeiten, um eine Krankheit wie MS einzuschränken oder aufzuhalten. Wie auch immer, es ist ein fieser Kreislauf. Und der letzte in der Kette, der Patient, den beißen womöglich die Hunde. Autsch.

Ich will nicht gebissen werden. Mir reicht meine MS und sie gegen andere Lästigkeiten einzutauschen, das mag ich gleich gar nicht. Klar ist auch, dass das Gesundheitsministerium auf die Berufsrechte von Ärztinnen und Ärzten hinweist, die eine Annahme von Geschenken oder Zuwendungen verbieten. Ebenso untersagt das Sozialrecht diese Machenschaften. Verboten ist das alles. So kann man es nachlesen, aber Sanktionen gibt es gar keine oder zu wenige.

Wie gesagt, ein Arzt- Patientenverhältnis ist ein Vertrauensverhältnis. Und ich möchte mein Vertrauen nicht aufgrund von verlockenden Würstln, die quasi unsichtbar vor der Nase meines behandelnden Arztes baumeln, nicht beschädigt oder missbraucht wissen.

Es ist also ein Interessenkonflikt, der sich gewaschen hat. Und es bleibt spannend und abzuwarten, was die Gesetzgeber jetzt tun.

Empört und nachdenklich

Birgit

 

3 Kommentare:

  1. Der Gesetzgeber wird gar nichts tun, denn es besteht hier kein Handlungsbedarf, da der BGH nach geltendem Recht entschieden hat

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  2. Das wird zu beobachten sein. Die Justiz fällt ihr Urteil aufgrund akteller Gesetzeslage. Der Gesetzgeber, sprich die Politik, kann neue Gesetze ins Laufen bringen und das wäre in meinen Augen eine sinnvolle Sache und wurde auch in verschiedenen Berichten angekündigt.

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  3. ZA:
    Das BGH entschied: Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen, weil sie keine Amtsperson oder Beauftragter einer Krankenkasse sind.
    ZE

    Hm, mein Briefträger darf zu Weihnachten keine Flasche Wein als Anerkennung annehmen, wegen eines vermeintlichen "Bestechungspotentials", während Ärzten bezüglich irgendwelcher Geschenke ihrer Lieferanten keine Limits vorgegeben werden. Hm, ein Geschmäckle entsteht, cherchez l' erreur...

    Wer entscheidet über einen vermeintlichen oder reellen Handlungsbedarf? Hat mein Briefträger oder mein Arzt das größere Vorteilsnahmepotential?

    Grübelnde Grüße
    Karin

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