Montag, 2. Dezember 2013

Das Testament, die Vollmacht und die Verfügung

Sie sind eingetroffen. Die Entwürfe für unser Testament, die Patientenvollmacht und auch die Verfügung.

Eigentlich hatte ich mich damit angefreundet, bereits jetzt zu entscheiden, was mal so passieren soll, wenn ich nicht mehr selbst etwas von mir geben kann, aber als ich die Papiere  in den Händen gehalten habe, war mir nochmal so richtig mulmig ...
Da steht es jetzt, schwarz auf weiß. Klar formuliert. Knallhart und klar. Verständlich. So, dass ein Arzt nicht mehr weitergehen kann, als bis zur verfügten Grenze.

Komisch. Führt es doch einem die eigene Endlichkeit so richtig deutlich vor Augen und eigentlich mag man sich damit wohl am allerwenigsten befassen.

Und doch, es ist wichtig. Es geht zum einen um Absicherung und zum anderen auch um den Raum, den Trauer braucht. Für mich.

Jetzt müssen wir uns alles genau durchlesen, gegenprüfen und Änderungswünsche erklären. Sofern sich welche ergeben. Wenn wir einig sind, wird das gegenseitige Testament von uns per Hand aufgeschrieben und gegenseitig unterzeichnet. Danach landet es im Safe unseres Anwalts, wo wir jederzeit dran können, wenn es nötig wird.

Was auch wichtig ist, so hat uns unsere Anwältin geraten, die Papiere alle paar Jahre zu prüfen und festzustellen, ob sie noch so Bestand haben können, ob sie noch richtig sind.

Und so komisch es ist, es ist eine gute Entscheidung, die auch das Herzblatt mit trägt und unterstützt, denn so sichern wir uns ab. Gegenseitig und einvernehmlich und einig.

Nachdenklich,
Birgit

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