Montag, 18. Januar 2021

Die Sache mit der FFP2 Maske


Aus aktuellem Anlass gibt es einen kurzen Infoticker für alle. 

In der vergangenen Woche wurde ich gefragt, wie man an die FFP2 Maske kommt, die von den Kassen jetzt per Berechtigungsschein ausgegeben wird. 

Das habe ich mich ehrlich gesagt auch gefragt. Und schrieb einmal an meine Kasse und fragte nach. 

Fakt ist: 

Menschen mit MS stehen nicht auf der Liste, die das Bundesministerium für Gesundheit im Dezember veröffentlichte und auf der alle die Erkrankungen stehen, die mit Berechtigungsscheinen von der Kasse bedient werden. 

Diese Liste gibt es seit dem 15. Dezember 2020 und hier findet Ihr das Dokument veröffentlicht: Liste der Erkrankungen, die FFP2 Masken auf Berechtigungsschein erhalten.

Wie gesagt, MS ist nicht gelistet und damit sind wir erst mal raus aus der Nummer und müssen uns selbst um die FFP2 Masken kümmern und sie damit auch selbst erwerben und bezahlen. 

Um ehrlich zu sein, ist mir nicht ganz klar was die Grundlage für diese Entscheidung ist. Ich fragte bei der Techniker Krankenkasse per Twitter nach und bekam dies her: 


Die Frage für mich ist jetzt: Was waren die Voraussetzungen, die das Bundesministerium für Gesundheit definiert hat?  

Klar ist, MS ist per se erst mal keine Gruppe mit einem hohen Risiko, das haben uns führende Neurologen mehrfach erklärt und das kann man auch bei der DMSG nachlesen. Aber die Fragen von einigen von Euch, die auf Immunsuppressiva sind, was ja, laut DMSG im weiteren Sinne eine leichte Chemotherapie ist (nachzulesen hier) und die damit auch einen gewissen Einfluss auf das Immunsystem nehmen. 

Ich fände es sinnvoll, FFP2 Masken zumindest für die auszugeben, die nachweislich auf Therapien sind, die das ohnehin von der MS gebeutelte Immunsystem, noch weiter durcheinander wirbeln und die Menschen eben auch anfälliger machen. 

Ich selbst kenne mein Risiko und kann sagen, ich sehe für mich keinen Anlass mich zu beschweren und kann mir die Masken beschaffen, oder konnte. :-) Aber die, die mit entsprechenden Therapien unterwegs sind, sollten zumindest den Weg auf die Liste finden können. Um sie zu schützen. 

Wie man das ändern kann? Immer wieder fragen, Ihr alle, teilt Posts und adressiert (markiert) das Bundesministerium für Gesundheit, vielleicht bewegt sich etwas. Eure Krankenkassen kann euch nicht helfen, die können nur das tun, was vom Ministerium ausgegeben wird. 

Über Twitter habe ich heute eine Frage nach den Voraussetzungen, die für diese Liste maßgebend waren, geschickt und auch den Gesundheitsminister eingebunden. Ehrlich, ich bezweifle, dass es eine Antwort gibt, denn bisher hat man noch nie geantwortet. Aber ich würde mich über Informationen freuen. 

Das für jetzt, wenn sich ein Update ergibt, oder wenn sich etwas bewegt, melde ich mich mit einem Update zurück. 

Viele Grüße

Birgit 


Text: Birgit Bauer, Manufaktur für Antworten UG 

Bild von lifetesterDOTnet auf Pixabay

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